Sehr geehrte Besucher des Haus Anklamerns, damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände des Haus Anklamerns (Keilstr., Priesterstr., Baustr.).

1. Das Rauchen ist aus gesetzlichen Gründen im gesamten Bereich des Anklamern Mehrgenerationen- und Innovationshauses verboten, es gibt ausgewiesene Raucherinseln, wo dies nur im Freien und bis auf Widerruf gestattet ist.

2. Alkoholische Getränke dürfen nur in den gastronomischen Betrieben getrunken werden, die sie auch ausschenken.

3. Das Betteln und Hausieren ist verboten. Strafbare Handlungen werden sofort zur Strafanzeige gebracht.

4. Das Musizieren und der Verkauf von Waren aller Art sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch das Hausmanagement erlaubt.

5. Das Verteilen von Handzetteln, Prospekten, Warenproben o. ä. ist im und am Anklamern Mehrgenerationen- und Innovationshauses verboten.

6. Rollschuh-, Skateboard- und Fahrradfahren sind ebenso verboten wie das Schieben von Zweiradfahrzeugen.

7. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundehalter sofort zu beseitigen. Wir behalten uns ohne Begründung ein Verbot des Betretens mit Kleintieren vor.

8. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzmöbeln erlaubt.

9. Kein Besucher darf andere Personen behindern, belästigen oder gefährden. Rassistische oder ethnische Beleidigungen führen zu sofortigem lebenslangen Hausverbot. Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch geahndet. Dies gilt auch für herumlungernde Personen, die sich unnötigerweise im Haus aufhalten. Das Mitführen von Tierabwehrmitteln, Gassprays oder jedweden anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten, unabhängig von der Erlaubnis von Behörden. Legale Waffenträger melden sich vorab bei der Haussicherheit an.

10. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Hausmanagements sowie der Haussicherheit ist umgehend Folge zu leisten. Eine Beschwerde ist schriftlich nach der Beendigung der Maßnahme zu Händen des Hausmanagements jederzeit möglich.

11. Die Nichtbeachtung eines Hausverweises aus dem Anklamern Mehrgenerationen- und Innovationshauses sowie die Missachtung der vorgenannten Punkte werden als Hausfriedensbruch geahndet und zur Anzeige gebracht.

12. Das Haus Anklamern wird komplett durch eine aufzeichnende Videoüberwachungsanlage geschützt. Sie stimmen stillschweigend der Aufzeichnung Ihrer Person für 48 Stunden zu, die Aufzeichnung findet ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten statt. Nach 48 Stunden werden alle Daten wieder gelöscht. Es Bedarf ausdrücklich nicht Ihrer schriftlichen Zustimmung nach § 4a BDSG.

13. Es bedarf weder Ihrer Zustimmung noch der ausdrücklichen Kenntnisnahme der o.g. Punkte, um diese wirksam sein zu lassen. Unsere Haussicherheit ist angewiesen, jegliche Zuwiderhandlungen sofort zur Anzeige zu bringen, ungeachtet der Hautfarbe, der Religion oder des Geschlechtes. Der bloße Aushang, auch im Internet, dieser Hausordnung, gilt als öffentliche Zustellung.

14. Sachbeschädigungen, Diebstahl und unerlaubtes Betreten speziell gekennzeichneter Räume (z. B. “Nur für Personal”) stellen Straftaten im Sinne der §§ 242, 243, 244, 303 StGB und eventuell weiteren §§ dar. Diese Straftaten bringen wir sofort zur Anzeige und verfolgen diese auch zivilrechtlich. Je Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Hausmanagement

Update 09.04.2022.